Gynäkologie

Screening auf Hepatitis B in der Schwangerenvorsorge vorgezogen

Schwangere werden künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen auf Hepatitis B getestet. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft vorgezogen. Nicht geimpften Schwangeren mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko soll zudem eine Impfung empfohlen werden.

Bislang wurde ein Test auf Hepatitis B erst in der 32. bis 40. Schwangerschaftswoche durchgeführt. War er positiv, wurde das Neugeborene sofort nach der Geburt aktiv/passiv immunisiert.

Am 30. Juni 2023 ist die Änderung der Mutterschafts-Richtlinien in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte mit dieser Änderung seine Mutterschafts-Richtlinien an die im Jahr 2021 aktualisierte S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ an, die einen frühen Testzeitpunkt empfiehlt. Laut G-BA haben neuere Forschungsergebnisse gezeigt, dass nicht erst bei der Geburt selbst, sondern bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko besteht, das zudem bei hoher Viruslast der Mutter steige.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass der Mutterpass in seiner nächsten Auflage entsprechend angepasst wird.  Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Voraussichtlich im vierten Quartal 2023 wird bekannt gegeben, wann das neue Dokument bestellt werden kann.

 

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Aktuelles

Spenden statt Weihnachtsgeschenke 27.11.2024
Auch im Jahr 2024 heißt es im MVZ Labor Münster Hafenweg wieder „Spende statt Weihnachtsgeschenke“. Zum wiederholten Mal haben unsere einsendenden Praxen und Krankenhäuser auf Weihnachtspräsente zugunsten einer größeren Spende für einen guten Zweck in unserer Region verzichtet.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Gehäuftes Auftreten von Ringelröteln-Infektionen 06.03.2024
seit Anfang des Jahres beobachten wir vermehrt positive Parvovirus-B19 Befunde. Die Ringelröteln sind eine meist harmlose Kindererkrankung, die durch das Parvovirus B19 verursacht wird. Das hoch ansteckende Virus wird durch eine Tröpfcheninfektion, zum Beispiel beim Husten oder Niesen, verbreitet – selten auch über Blut oder andere Körperflüssigkeiten. Vom Infektionszeitpunkt bis zum Ausbruch der ersten Symptome vergehen meist 1 bis 2 Wochen.
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