Patientenverwechslung

In Praxen kommt es immer mal wieder zu Patientenverwechslungen. Die Probe stimmt in diesen Fällen nicht mit den Daten auf dem Überweisungsschein überein, sondern gehört zu einem anderen Patienten.

 

Bitte lassen Sie uns in diesen Fällen einen neuen Überweisungsschein mit den korrekten Patientendaten, der Auftragsnummer und ggf. der Diagnose/Verdachtsdiagnose zukommen und vermerken, unter Angabe des ursprünglich falschen Patienten, dass es sich um eine Patientenverwechslung handelt.

Praxen, die unser Order-Entry-System lab@ccess nutzen, müssen einen manuellen Korrekturschein über ihr AIS (Arztinformationssystem) erstellen, bitte nicht über das Order-Entry-System einen Auftrag erstellen!

Sie können den Korrekturschein vorab faxen (0251 60916-100), den Original-Korrekturschein bitte z. Hd. Frau Vortmann oder Frau Ebbing-Lahne nachreichen.

Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass die Patientenverwechslung in unserem Hause korrekt bearbeitet werden kann. Ohne eine Korrekturüberweisung können wir keine Patientendaten ändern.

Wenn Sie Fragen dazu haben sollten, wenden Sie sich gerne an Frau Vortmann (0251 60916-122) oder an Frau Ebbing-Lahne (0251 60916-130).

Den Begleitschein bei Patientenverwechslung finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link https://www.labor-muenster.de/service/infos-hilfsmittel/formulare-dokumente-downloads/#start.

Aktuelles

Multiplex-PCR respiratorische Erreger 07.01.2025
Zur Erkältungssaison möchten wir Sie auf die Vorteile der Multiplex-PCR-Diagnostik für respiratorische Erreger hinweisen und über aktuelle Änderungen im Panel zum 13. Januar 2025 informieren.
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Spenden statt Weihnachtsgeschenke 27.11.2024
Auch im Jahr 2024 heißt es im MVZ Labor Münster Hafenweg wieder „Spende statt Weihnachtsgeschenke“. Zum wiederholten Mal haben unsere einsendenden Praxen und Krankenhäuser auf Weihnachtspräsente zugunsten einer größeren Spende für einen guten Zweck in unserer Region verzichtet.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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